BC VIENNAHAUSORDNUNG

Update 15.10.2025

Hausordnung im Hallmann Dome

Diese Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem Wohlbefinden aller Besucher:innen im
Hallmann Dome.
Sie soll ein angenehmes, familienfreundliches und sportlich-professionelles Umfeld schaffen
und so ein optimales Erlebnis für Groß und Klein, Fans, Gäste und SportlerInnen gewährleisten.
Mit dem Betreten der Halle erkennt jede Person die nachstehenden Bestimmungen als verbindlich
an.

1. Geltungsbereich und Zweck
Die Hausordnung gilt für alle Bereiche des Hallmann Dome einschließlich Zugangswege, Foyers,
den VIP-Bereich und Außenflächen.
Sie regelt den Zutritt, das Verhalten und die Nutzung während sämtlicher Veranstaltungen,
insbesondere bei Basketball-Heimspielen.

2. Zutritt und Aufenthalt
• Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder entsprechender Berechtigung gestattet.
• Besucher:innen haben den Anweisungen des Veranstalters, der Hallenleitung und des
Sicherheitspersonals Folge zu leisten.
• Personen, die alkoholisiert oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen, kann der Zutritt
verweigert oder der Aufenthalt untersagt werden.

3. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Gegenstände ist nicht gestattet:
• Waffen oder waffenähnliche Gegenstände jeder Art
• Pyrotechnische Artikel, Feuerwerkskörper, Rauchbomben
• Glasflaschen, Dosen, sperrige Gegenstände, Laserpointer
• Tiere (ausgenommen Assistenzhunde)
• Lärminstrumente wie Basstrommeln, Vuvuzelas, Kuhglocken, Sirenen, Tröten, Hupen
und ähnliche Gerätschaften

4. Verhalten im Hallmann Dome
• Jede:r Besucher:in hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet,
geschädigt oder belästigt werden.
• Das Werfen von Gegenständen, das Blockieren von Fluchtwegen und das Betreten des
Spielfelds sind untersagt.
• Plakate, Banner und Fahnen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters angebracht
werden.
• Diskriminierende, beleidigende oder politische Inhalte sind nicht erlaubt.

5. Fotografieren und Aufnahmen
• Das Anfertigen von Fotos und kurzen Videos zu privaten Zwecken ist gestattet.
• Professionelle Aufnahmen, Livestreams oder kommerzielle Nutzungen bedürfen der
Genehmigung des Veranstalters.

6. Rauchverbot
• In allen Innenbereichen herrscht striktes Rauchverbot, auch für E-Zigaretten.
• Das Rauchen ist nur in den entsprechend gekennzeichneten Außenbereichen erlaubt.

7. Sicherheitskontrollen
• Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschen und mitgeführte Gegenstände zu
kontrollieren.
• Besucher:innen, die die Kontrolle verweigern, kann der Zutritt untersagt werden.

8. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Hallenleitung und das Sicherheitspersonal ausgeübt.
Diese sind berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, ohne Erstattung des
Eintrittspreises aus dem Hallmann Dome zu verweisen.

9. Haftung
Der Aufenthalt im Hallmann Dome erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Hallenbetreiberin haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßes
Verhalten oder Missachtung der Hausordnung entstehen.

10. Inkrafttreten und Änderungen
Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Änderungen werden auf den offiziellen Informationskanälen des Hallmann Dome bekannt gegeben.
Wir danken allen Besucher:innen für Rücksichtnahme, Fairness und
Sportsgeist.

Gemeinsam sorgen wir für ein sicheres, sportliches und familienfreundliches Erlebnis im Hallmann
Dome!